Kirchenvorstandswahl
Folgende KandidatInnen wurden bei der Kirchenvorstandswahl am 13.06.2021 gewählt und haben mehr als 50% der Stimmen erhalten:
Hardt, Katharina (32 Jahre, Lehrerin für Ev. Religion und Deutsch)
Henniges, Sandra (44 Jahre, Pharmazeutisch-technische Assistentin)
Hofmann, Nina ( 38 Jahre, Krankenschwester)
Hölz, Daniela (40 Jahre, Arzthelferin)
Meuser, Christine (58 Jahre, Finanzbuchhalterin)
Lenz, Karl-Heinz (71 Jahre, Pflegedienst- und Heimleiter im Ruhestand)
Völp, Isolde (67Jahre, Erzieherin im Ruhestand)
Wyrwa, Christiane (37 Jahre, Technische Sachbearbeiterin)
Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand:
- "Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich". Das ist die Grundformel in der Kirchenordnung, die über allem Handeln des Kirchenvorstandes steht.
- Sie sind der Leitungskreis der Gemeinde und nicht das Mitarbeiter-Team, das gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer den Karren alleine zieht.
- Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Kirchenvorstandes, für sich selbst ein klares Bild der eigenen Verantwortung zu entwickeln.
- Denn sonst gerät er allzu leicht in die Schieflage, immer selbst anzupacken, anstatt in der Gemeinde nach denen Ausschau zu halten, die für eine Aufgabe geeignet und auch bereit sind oder dazu ermutigt werden können.
- Also: Leitungskreis ist nicht gleichbedeutend mit Mitarbeiterkreis. Das schließt nicht aus, dass Kirchenvorstände auch mit anpacken, wo es nötig ist.
- In der Funktion als Träger einer Kindertagesstätte hat er die Gesamtverantwortung für die Einrichtung. Er ist für das pädagogische Konzept der Kindertagesstätte ebenso zuständig wie für die Finanzierung und die alltägliche, praktische Erziehungs- und Bildungsarbeit.
Aufgaben des Kirchenvorstandes:
- die Vertretung der Gemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen,
- die Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Gemeinde,
- die Mitverantwortung für die Seelsorge,
- die Aufstellung von Pfarrdienstordnungen,
- die Ordnung der besonderen Dienste der Gemeinde und die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und Werken der Kirche,
- die Wahl der Pfarrerin oder des Pfarrers im Falle des Wahlrechts der Gemeinde und die Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung in den übrigen Fällen,
- die Mitwirkung bei der Errichtung neuer Pfarrstellen und der Bildung neuer Pfarrbezirke sowie bei Änderungen im Bestand und der Begrenzung der Kirchengemeinde,
- die Entscheidung über die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde,
- die Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion - als Träger einer Kita intensive Arbeit im Bereich Personalwesen -
- die Zuständigkeit für die Gebäude.
- Kirchenvorsteher und - Vorsteherinnen sind geistliche Wegbegleiter oder Wegbegleiterinnen der Pfarrerinnen und Pfarrer.
- Tätigkeiten wie Begrüßung zum Gottesdienst und Schriftlesung gehören dazu.
Die Mitglieder sind hier alphabetisch aufgelistet - weitere Informationen zu den Einzelnen finden Sie unter der Rubrik "Mitglieder" oder wenn Sie auf den Namen klicken.
Christine Lindemann, Pfarrerin